Ablauf

Ablauf

Wir haben uns dazu entschieden, unsere Praxis in Eigenregie zu organisieren. Die Kontaktaufnahme findet daher direkt mit uns statt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Terminvereinbarungen nur in telefonischer Absprache mit uns möglich sind.


Im Rahmen einer telefonischen Terminabstimmung wird ein zeitnahes Erstgespräch vereinbart. In einem Erstgespräch können Sie sich einen Eindruck von uns und der Praxis verschaffen sowie Ihr Anliegen schildern. Wir können mögliche Behandlungsansätze vorstellen und individuell mit Ihnen abstimmen. 


Wir bemühen uns sehr darum, Abläufe und Absprachen so zu gestalten, dass Sie wenig Aufwand haben und es zu unserem Praxisangebot passt. Wir überprüfen unsere Praxisorganisation stetig und werden sie gegebenenfalls anpassen.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Auf Grund der leichteren Lesbarkeit wird auf dieser Website auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.     

Informationen zur Leistungsabrechnung

Psychotherapie | Psychokardiologie | Kardiologische Beratung | Beratung

Als Privatpraxis ist es uns nicht möglich, mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abzurechnen. Auch gesetzlich Versicherte können jederzeit als Selbstzahlende zu uns kommen. Unsere Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten die Rechnung von der Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS).


Abrechnung Psychotherapie

Die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen sowie die Rechnungsstellung erfolgen auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Pro 50 Minuten Einzelsitzung wird zwischen 100,55 € (2,3 facher Satz) und 153,00 € (3,5 facher Satz) berechnet. Die Rechnung wird Ihnen durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) zugesandt.


Es ist ratsam, sich vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bei der privaten Krankenversicherung zu erkundigen, wie die individuellen Vereinbarungen zur Kostenübernahme sind.


Wenn die Kosten selbst getragen werden, dann sind die Krankenversicherungen (gesetzlich oder privat) nicht einbezogen. Auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) werden pro 50 Minuten Einzelsitzung zwischen 100,55 € (2,3 facher Satz) und 153,00 € (3,5 facher Satz) berechnet. Die Rechnung wird Ihnen durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) zugesandt.


Für gesetzlich Versicherte, die keinen Therapieplatz in einer Psychotherapiepraxis mit Kassenzulassung gefunden haben, kann das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Absatz 3 SGB V) in Betracht kommen. Um die Chancen auf eine Kostenerstattung zu erhöhen, ist es wichtig, die vergebliche Suche nach einem Therapieplatz zu dokumentieren. Vorabinformationen dazu finden Sie zum Beispiel bei der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV):

zur Website der DPtV

Abrechnung Psychokardiologie

Psychokardiologische Leistungen werden einzeln aus den Bereichen Psychotherapie und/oder Kardiologische Beratung abgerechnet.


Abrechnung Beratung

Coaching und psychologische Beratung sind keine Heilbehandlungen und werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nicht übernommen. Die Honorare werden individuell vereinbart.


Abrechnung Innere Medizin/Kardiologie

Als Privatpraxis ist es uns nicht möglich, mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abzurechnen. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen sowie die Rechnungsstellung erfolgen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies wird vor Beratungs- bzw. Behandlungsbeginn gesondert vereinbart. Die Rechnung wird Ihnen durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) zugesandt.

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